Ja, Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung, die sich nach der Art des Einsatzes richtet. Für die Mitglieder der Wahlvorstände wird je nach Funktion eine Entschädigung in Höhe von 55,00€ bis 80,00€ gezahlt. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände erhalten je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 55,00€ bis 70,00€.