Der Wahlvorstand prüft und überwacht die Wahlhandlung im jeweiligen Wahlraum. Darüber hinaus stellt er das Wahlergebnis für den jeweiligen Stimmbezirk fest. Während und nach der Wahlhandlung hat er im Rahmen seiner Funktion diverse Entscheidungen zu treffen (z. B. über die Wahlberechtigung von Personen oder über die Gültigkeit eines Stimmzettels).
Siehe Schulungsclip "Mitglieder des Wahlvorstands" und "Die Mitglieder des Briefwahlvorstands".